Nahverkehrs-Praxis
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Nahverkehrs-Praxis

Angaben laut Media-Informationen 2024: Die Zeitschrift berichtet praxisbezogen über technische Neuerungen und Entwicklungen in den Verkehrsunternehmen und -verbünden sowie der Verkehrsindustrie. Es geht auch um verkehrspolitische Themen, rechtliche Neuerungen und Branchenveranstaltungen. Druckauflage 6.300, verkaufte Auflage 4.652, verbreitete Auflage 5.902. Dieses Exemplar habe ich bei der Kongressveranstaltung 15. Deutscher Nahverkehrstag in Koblenz gratis erhalten, es hätte regulär 10,90 EUR kosten sollen.
Es gibt ja die Redewendung „einem geschenkten Gaul...“, doch so ein Exemplar hat ja gerade das Ziel, daß bisherige Nicht-Leser hinein schauen. Also mal aus meiner Sicht rein schauen.
Für diese Ausgabe war lange vorab als Leitthema „Fahrgastfreundlicher und sicherer Nahverkehr“ unter anderem mit dem Unterpunkt „Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehr“ angekündigt worden. Gerade der mich interessierende Unterpunkt kam nicht vor. Also habe ich in den vorhandenen Artikeln nachgeschaut, wie Barrierefreiheit berücksichtigt wird. Beispiel „Magazin - Qualitätsüberprüfung - Stationsbericht 2023“ des VRR: die Abbildung zeigt ein Diagramm, nach dem bei der Barrierefreiheit etwa 35 Prozent der Stationen ein erhöhter oder sehr hoher Handlungsbedarf bescheinigt wird. Der Text übergeht das und richtet den Blick auf die 57 Prozent der Stationen, bei denen die Gesamtwertung ordentliche oder ausgezeichnete Werte zeigt. Knapp drei Prozent sind insgesamt nicht tolerierbar, damit ist folglich fehlende Barrierefreiheit tolerierbar! Wie ein gesetzwidriger Zustand tolerierbar sein soll? Beispiel „Magazin - Fahrzeugbeschaffung - ÖBB erhält ersten Railjet“: die Abbildung zeigt von außen einen Teil eines Wagens Bbmpvz, immerhin, manche Leser dürften wissen, was das kleine b in der Bezeichnung bedeutet. Den bezüglich der Einstiegsverhältnisse großen Unterschied zur vorhergehenden Generation bei den Railjets erwähnt der Text nicht. Dafür aber die für Mobilfunk-Empfang optimierten Fenster. Mehrere Artikel sind digital-lastig - mit Blick auf bunte Bildchen wird etwas beschrieben, was keineswegs mit gleicher Selbstverständlichkeit nennenswert vielen Fahrgästen Vorteile bringt. Mit welcher von zahlreichen Linien mit unterschiedlicher Auslastung wird der Fahrgast fahren, wenn nur eine Linie zu seinem Fahrtziel fährt? Mit einer der anderen?!?
Immerhin kann man mit den Worten aus dem Artikel zur Bus2Bus, genauer dem zum MCV C 127 EV nachlesen, wie die Varianten der Sondernutzungsfläche genannt werden: kurz und groß. Kurz ist die, bei der viele Rollstuhlnutzer aus Erfahrung sagen, sie könnten ihren Rollstuhl da nicht -wie vorgeschrieben- längs zur Fahrtrichtung abstellen. Statt kurz nennen die solche Flächen zu kurz. Bei der abgebildeten großen Sondernutzungsfläche fällt denen auf, was da in Bodenhöhe zu sehen ist. Dicht an der Wand einparken wird sich nicht zu jeder Jahreszeit bewähren. Polster zum Anlehnen, damit Stehende sich gern dort hinstellen, die aber als Bauteil den Blick nach draußen verstellen, wenn man da in seinem Rollstuhl Platz gefunden hat, treffen auch nicht unbedingt auf Gegenliebe. Zum angestrebten Wohlfühl-Ambiente gehört mehr als die Farbe des Bodenbelags - und das sind für Menschen im Rollstuhl nicht vorrangig beleuchtete USB-Ladedosen.
Zugegeben, die Brache mag andere Schwerpunkte haben. Doch wie die vollständige Barrierefreiheit vervollständigt werden soll, wenn nicht mal die Informationen in deren Fachzeitschriften den Blick auf zugehörige Erfordernisse lenken?

Fachverlag Dr. Helmut Arnold, 72. Jahrgang, Ausgabe 3/2024, Titel-Bild: Bus Arthur Zero, 64 Seiten, 21,0 cm x 29,7 cm, ISSN: 0342-9849.


Scan: Bernd Kittendorf (info@bernd-kittendorf.de)
Homepage: www.bernd-kittendorf.de



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